Informationen zur Approbationsprüfung (V. 1 Stand: 03/2025)
Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sieht die Psychotherapeutische Prüfung als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation (§ 10). Es legt fest, dass die Landesprüfungsämter für diese Prüfung verantwortlich sind, den Vorsitz jedoch an die Hochschulen übertragen dürfen. Für Studierende der BUW ist das Landesprüfungsamt (LPA) NRW, Bezirksregierung Düsseldorf zuständig (https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie/psychotherapie). Relevant sind auch Informationen des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP; https://www.impp.de/start.html), da dieses für die Entwicklung der Aufgabenstellung der anwendungsorientierten Parcoursprüfung beauftragt ist.
Die Approbationsprüfung kann frühestens ab dem letzten Semester des Masterstudiums abgelegt werden.
Außerdem wird festgelegt, dass die Approbationsprüfung aus zwei Teilen besteht:
- einer mündlich-praktischen Fallprüfung (mpFP) auf Basis eines von den Studierenden erstellten schriftlichen Protokolls (d.h. der Fallanamnese) und
- einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung (aoPP) in fünf Kompetenzbereichen.
Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) regelt in Abschnitt 2 weitere Rahmenbedingungen und Inhalte der Prüfung. Neben den hier zusammengestellten Informationen finden sich dort weiterführende Ausführungen u.a. zum Nachteilsausgleich, Umgang mit Täuschungsversuchen und Rücktritt von der Prüfung.
Anmeldung zur Approbationsprüfung: Antrag auf Zulassung
Zur Anmeldung muss beim LPA ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden. Dieser muss in einem Wintersemester bis zum 10. Dezember (Prüfung im Frühjahr des Folgejahres) oder in einem Sommersemester bis zum 10. Mai (Prüfung im Herbst desselben Jahres) eingegangen sein. Den Antrag auf Zulassung inklusive einer Checkliste aller miteinzureichenden Dokumente kann hier heruntergeladen werden:
https://www.brd.nrw.de/document/20240918_antrag_pruefungszulassung_pt_neues_recht.pdf
Zu den einzureichenden Unterlagen gehören:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- Identitätsnachweis, z.B. beglaubigte Kopie des Personalausweises
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis in beglaubigter Kopie)
- Leistungsübersicht über Studien- und Prüfungsleistungen im Bachelor
- Bachelorurkunde samt der Feststellung über Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen
- Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen im Master (kann bis zu 3 Monate nach der Approbationsprüfung eingereicht werden)
- Masterurkunde (kann bis zu 3 Monate nach der Approbationsprüfung eingereicht werden)
Prüfungsort und Prüfungsdatum
Die Prüfungen finden möglicherweise in den Räumen der Bergischen Universität Wuppertal statt, es ist jedoch auch eine Zusammenlegung verschiedener Hochschulstandorte denkbar. Die Prüfungstermine sind laut LPA jeweils ab September oder ab März möglich. Die zwei Prüfungsteile aoPP und mpFP finden an unterschiedlichen Tagen im Abstand von wenigen Wochen statt, wobei die anwendungsorientierten Parcoursprüfung zuerst stattfinden wird.
Ort und Datum der Prüfung werden Ihnen spätestens durch die offizielle Ladung des LPA, welche mindestens 7 Tage vor der Prüfung postalisch oder elektronisch erfolgt, mittgeteilt.
Prüfungskommission
Das LPA muss eine Prüfungskommission zusammenstellen. Diese besteht aus der oder dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern. Außerdem einer stellvertretenden Person für den Vorsitz und mindestens vier weiteren stellvertretenden Personen. Die Hochschulen schlagen dem LPA Personen für die Prüfungskommission vor, wobei diese bestimmte Qualifikationen aufweisen müssen:
- HochschullehrerInnen
- andere Lehrkräfte der Hochschule
- dem Lehrkörper der Hochschule nicht angehörende
- PsychotherapeutInnen mit abgeschlossener Weiterbildung („neue“ Approbationsordnung)
- Psychologische PsychotherapeutInnen („alte“ Approbationsordnung)
- Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
- FachärztInnen mit Weiterbildung in den Gebieten Psychiatrie und Psychotherapie, psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Inhalte und Ablauf der Prüfung
Laut Approbationsordnung (§27) erstreckt sich die psychotherapeutische Prüfung auf „die im Studium vermittelten Inhalte, über die eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut zur eigenverantwortlichen und selbständigen Berufsausübung verfügen muss (therapeutische Kompetenzen)“. Dabei sind besondere Aspekte der verschiedenen Alters- und Patientengruppen angemessen einzubeziehen. Gegenstand sind alle wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden.
1. Die mündlich-praktische Fallprüfung
Die mündlich-praktische Fallprüfung dauert 40-45 Minuten und wird durch zwei PrüferInnen, von denen eine/r den Vorsitz übernimmt, durchgeführt.
Inhalt der Prüfung ist eine der vier eingereichten Patientenanamnesen. Welche Patientenanamnese Gegenstand der mündlich-praktischen Fallprüfung ist, bestimmt die oder der Vorsitzende der mündlich-praktischen Fallprüfung im Einvernehmen mit dem LPA.
In der mündlich-praktischen Fallprüfung werden Fragen folgender Art gestellt:
- fallspezifische Fragen zu der Patientenanamnese
- fallübergreifende Fragen zu den therapeutischen Kompetenzen sowie
- allgemeine Fragen aus den Wissensbereichen die in Bachelor und Master gelehrt wurden (Anlage 1 und 2 der PsychThApprO)
Zusätzlich zur Leistung in der Prüfung (Gewichtung 90 %) wird die eingereichte Anamnese selbst (Gewichtung 10 %) in die Bewertung der mündlich-praktischen Prüfung miteinbezogen.
2. Die anwendungsorientierten Parcoursprüfung
Der Parcours besteht aus zwei Stationen. Gegenstand der Stationen sind fünf Kompetenzbereiche:
- Patientensicherheit,
- Diagnostik,
- Patienteninformation und Patientenaufklärung,
- leitlinienorientierte Behandlungsempfehlungen,
- therapeutische Beziehungsgestaltung.
In jeder der zwei Station werden jeweils zwei der Kompetenzbereiche 1.-4. geprüft. Der 5. Kompetenzbereich „therapeutische Beziehungsgestaltung“ wird in beiden Stationen geprüft. In einem Parcours werden somit alle fünf Kompetenzbereiche geprüft. An beiden Stationen beträgt die Prüfungszeit 30 Minuten. Zuvor ist eine angemessene Vorbereitungszeit (vrsl. 30 Minuten) für beide Stationen zusammen vorgesehen. Die Wechselzeit zwischen den beiden Stationen beträgt fünf Minuten.
An allen Stationen werden speziell auf die jeweilige Aufgabe vorbereitete Schauspielpersonen als PatientInnen oder deren Bezugspersonen eingesetzt. An jeder Station werden zwei PrüferInnen die Leistung unabhängig bewerten. Zum Bestehen der gesamten Prüfung müssen alle fünf Kompetenzbereiche unabhängig voneinander als bestanden bewertet werden.
Praktische Hinweise zur Durchführung der anwendungsorientierten Parcoursprüfung sowie Musterbeispiele zu möglichen Inhalten einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung finden sich auf der Internetseite des IMPP (https://www.impp.de/pruefungen/allgemein/praktische-hinweise.html; Dokument: „Praktische Hinweise Psychotherapie aoPP Aufl. 2). Wir empfehlen besonders dieses Dokument aufmerksam zu lesen.
Antrag auf Erteilung der Approbation (nach der Prüfung!)
Nach erfolgreichem Bestehen der Approbationsprüfung kann die Erteilung der Approbation beim LPA beantragt werden. Informationen zur Antragsstellung und der einzureichenden Unterlagen finden sich hier: https://www.brd.nrw.de/document/20240531_2_24_Approbation_Merkblatt_Regelapprobation.pdf
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt. Dennoch bitten wir Sie, sich auch auf den Seiten des LPA und des IMPP zu informieren. Verbindliche Informationen erhalten Sie nur dort.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Sie finden diese Informationen hier zum Download.
zuletzt bearbeitet am: 05.03.2025